Feuerlöscher Überprüfung

Gesetzliche Regelung

Feuerlöscher müssen in Österreich nach gesetzlichen Vorgaben alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen überprüft werden. Die Überprüfung wird mit einer Prüfplakette nach ÖNORM F 1053 am Gerät dokumentiert und auf dieser auch der Zeitpunkt der Überprüfung sowie der nächstfälligen Überprüfung ersichtlich ist. Dies gilt sowohl für Privathaushalte als auch für Feuerlöscher in Betrieben.

Was wird denn eigentlich überprüft?

  • allgemeiner Zustand und Gesamteindruck
  • äußerliche Roststellen, Verfärbungen und Risse
  • Vollständigkeit der Beschriftung und des Schutzanstrichs
  • Optik von Sicherungen, Auslösearmaturen und Schläuchen
  • Zustand von Anschlüssen, Dichtungen, Halterung und Gewinde
  • Volumen und Gewicht
  • Sauberkeit von Löschschlauch und Austrittsdüse
  • Einhaltung von vorangegangenen Prüffristen
  • Gängigkeit der Armaturen
  • Zustand des Löschmittels

Kann ich bei der FF Dürnkrut meinen Feuerlöscher überprüfen lassen?

Im Feuerwehrhaus Dürnkrut haben die Sie alle zwei Jahre im Mai die Möglichkeit, Ihre Feuerlöscher überprüfen zu lassen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Feuerlöscherüberprüfung findet in folgenden Jahren statt:

  • 2024
  • 2026
  • 2028
  • 2030
  • 2032
  • 2034
  • 2036
  • 2038
  • 2040